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12.01.2023

EuGH zum Recht auf Vergessenwerden Google muss Links zu Fal­sch­in­for­ma­tionen auch ohne Urteil löschen


Wer die Einträge in der Google-Suche entfernt haben möchte, muss nachweisen, dass die Informationen unrichtig sind. Dann muss Google löschen – auch ohne Gerichtsentscheidung, so der EuGH.

Suchmaschinen wie Google müssen Einträge aus den Ergebnislisten löschen, wenn sie nachweislich falsch sind. Betroffene müssen sich dafür nicht zuerst an denjenigen wenden, der die Informationen ins Netz gestellt hat, sondern können gleich Google in die Pflicht nehmen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg (Urt. v. 08.12.2022, Rechtssache C-460/20).

Urteil - 08/12/2022 - Google (Déréférencement d’un contenu prétendument inexact)
Rechtssache C-460/20

Sammlung der Rechtsprechung
noch nicht veröffentlicht (Allgemeine Sammlung)

https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?nat=or&mat=or&pcs=Oor&jur=C%2CT%2CF&num=C-460%252F20&for=&jge=&dates=&language=de&pro=&cit=none%252CC%252CCJ%252CR%252C2008E%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252C%252Ctrue%252Cfalse%252Cfalse&oqp=&td=%3BALL&avg=&lg=&page=1&cid=317247



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